Nachhaltige Lieferkette

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht verstehen und umsetzen

Stakeholder Reporting stellt neuen Menschenrechts-Ansatz vor
4. Juni 2019 Von Sebastian Kühn
Nachhaltige Lieferkette

Wie können Unternehmen menschenrechtliche Risiken zuverlässig ermitteln und minimieren? Sollten Menschenrechte in das bestehende Risikomanagementsystem des Unternehmens integriert werden? Und wenn ja, wie? Vor diesen Fragen stehen immer mehr große Unternehmen. Spätestens seit Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) ist eine einfache Darstellung des freiwilligen unternehmerischen Engagements in puncto Menschenrechte nicht mehr ausreichend. Denn das Gesetz verlangt von großen Unternehmen, dass sie Risiken, Konzepte, Prozesse, Ziele und Ergebnisse in diesem Themenkomplex erfassen und offenlegen – und zwar jährlich und durch eine externe Prüfung belegbar.

Auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) lässt das Thema weiter in Fokus rücken. So überprüft die Bundesregierung bis 2020, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bereits nachkommen. Von dem Ergebnis wird abhängen, welche Schritte die Bundesregierung in diesem Bereich zukünftig gehen wird. Auch gesetzliche Maßnahmen sind denkbar.

Unser Ansatz: Risiken identifizieren, Fahrplan entwickeln

Bereits seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen aus DAX und Mittelstand dazu, wie sie ihre menschenrechtliche Sorgfalt wahrnehmen und darstellen können. CSR-RUG und NAP haben die Rahmenbedingungen für Unternehmen nun noch einmal grundlegend verändert. Um unsere Kund*innen bei der Erfüllung aller gesetzlichen und quasi-gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, haben wir uns daher für eine neue Herangehensweise entschieden. Unser „Human Rights Risk Identification“-Ansatz bietet die Hintergrundinformationen und Tools für ein skalierbares und ergebnisorientiertes Management menschenrechtlicher Risiken. Ausgangspunkt für eine branchen- und länderbasierte Analyse von Bruttorisiken sind 63 universelle Risikothemen. Sie sind in den UN-Rahmenwerken festgeschrieben, die dem NAP zugrunde liegen. Beispiele hierfür sind offensichtliche Aspekte wie das  Risiko von Kinderarbeit, aber auch das Recht auf Privatsphäre und das Urheberrecht.

Mithilfe dieser Analyse kann das jeweilige Unternehmen eine zentrale Frage für sich beantworten: „In welchen unserer Produktions- oder Einkaufsländer besteht ein Risiko dafür, dass im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gegen bestimmte Menschenrechte verstoßen wird?“ Ist die Antwort darauf gefunden, erörtern wir gemeinsam mit Ansprechpartner*innen im Unternehmen, in welchen Bereichen bereits geeignete Managementsysteme vorhanden sind. Dafür nutzen wir Abfragetemplates, führen Gespräche und zeigen Nachbesserungsbedarf auf.

Ergebnis des Ansatzes ist eine Aufstellung der Brutto- und Nettorisikofelder. Außerdem erhalten Unternehmen einen Fahrplan, mit dem sie entsprechende Managementsysteme einführen oder weiterentwickeln können. Das ermöglicht es ihnen, den immer höher werdenden Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu entsprechen. Und nicht zuletzt schafft dies die Basis für eine prüfsichere, belastbare und nachvollziehbare Berichterstattung nach CSR-RUG und NAP.