Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) jährlich dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung erstellen. Zu berichten sind die verfolgten Konzepte, angewandten Sorgfaltsprozesse sowie die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und Ergebnisse bezüglich geschäftsrelevanter nichtfinanzieller Aspekte.
Stakeholder Reporting hat gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz im Rahmen einer umfangreichen Studie Anspruch und Wirklichkeit der ersten gesetzlichen CSR-Berichte untersucht.
Hierzu zählt auch der vom Gesetzgeber vorgegebene Aspekt „Menschenrechte“. Das Ergebnis: Selbst Unternehmen, deren Lieferketten aufgrund der branchentypischen Produktionsbedingungen erhöhten menschenrechtlichen Risiken ausgesetzt sind (etwa aus der Textil-, IT- und Industriegüterbranche), decken diesen Aspekt oft nicht oder nur unzureichend ab. Vielen Unternehmen scheint es momentan noch an Wissen zu fehlen, wie die Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen sind.
Wie Unternehmen die vorgeschriebene menschenrechtliche Sorgfaltspflicht angemessen umsetzen können, haben Sebastian Kühn von Stakeholder Reporting und Nikolaus Krenzel von Ebner Stolz in der aktuellen Ausgabe des ComplianceBusiness Magazins dargestellt: