Reporting & Kommunikation

Was Sie zu den neuen GRI Updates jetzt schon wissen müssen

2. November 2021 Von Sebastian Kühn
Reporting & Kommunikation

Jetzt zieht auch die Global Reporting Initiative (GRI) die Zügel an: Nachdem sich der regulatorische Druck zuletzt unter anderem mit der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem Sorgfaltspflichtengesetz erhöht hat, verschärft nun auch GRI die Anforderungen. Die neuen GRI Universal Standards 2021 legen allen, die ab 2023 weiter nach GRI berichten wollen, neue Verpflichtungen auf. Was das für berichtende Unternehmen im Detail bedeutet, haben wir in sechs Kernpunkten zusammengefasst.

Es geht bereits in der nächsten Berichtssaison los

Nachhaltigkeitsberichte für das Jahr 2022, die im Jahr 2023 veröffentlicht werden, müssen die neuen GRI Standards erstmals umsetzen.

Neue Struktur und erweiterte Offenlegungspflichten

Nicht nur die Benennung der Standards hat sich geändert (in „GRI 1: Foundation“, „GRI 2: General Disclosures“ und „GRI 3: Material Topics“) – mit der neuen Struktur gehen auch erweiterte Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Menschenrechte, Due-Diligence-Prozesse und politische Verpflichtungen einher. GRI integriert damit Anforderungen durch internationale Rahmenwerke, wie den „United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights“ und den “OECD Guidelines for Multinational Enterprises“.

Es gibt keine Unterscheidung zwischen GRI „Core“ und GRI „Comprehensive“ mehr

GRI differenziert stattdessen nun zwischen „In accordance with GRI“ und „With reference to GRI“. „In accordance with GRI” beschreibt neun Anforderungen, wie und in welchem Umfang Organisationen themenspezifische und themenunspezifischen Informationen offenlegen müssen. Organisationen, die „With reference to GRI“ berichten, werden aufgefordert einen GRI Content Index zu veröffentlichen, jedoch ohne Offenlegungspflichten in Bezug auf die Universal Standards und auf die themenspezifischen Standards.

Materialitätsanalysen werden neu gedacht

Bei der Bestimmung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen liegt nun der Fokus darauf, die wichtigsten Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft und auf die Menschenrechte zu bestimmen. Ausschlaggebend für die Bewertung der Geschäftsrelevanz und der finanziell wesentlichen Risiken und Möglichkeiten ist demnach das Verständnis der negativen und positiven Unternehmensauswirkungen. Dazu stellt GRI einen Leitfaden bereit und entfernt sich von der klassischen visuellen Darstellung der Zwei-Achsen-Wesentlichkeitsmatrix.

GRI Sektor Standards werden wichtig

Wenn für ihre Branche bereits ein GRI Sektor Standard existiert, müssen Unternehmen ihre wesentlichen Themen mit den dort definierten wesentlichen Themen der Branche abgleichen. Auch im GRI Content Index sind Referenzen zum Sektor Standard gefordert – zum Beispiel mit Erläuterungen, warum ein im Sektor Standard definiertes wesentliches Thema vom Unternehmen abweichend nicht als wesentlich eingestuft wurde.

Anpassung der themenspezifischen Standards

Die themenspezifischen Standards (Standards 200, 300 und 400) wurden an die GRI Universal Standards 2021 angepasst, d. h. Einleitungen, Definitionen, Glossare sowie Referenzen wurden überarbeitet. Zusätzlich wurden drei themenspezifische Standards ausgesondert und in die GRI Universal Standards integriert. Das sind die Standards 307: Umwelt-Compliance, 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte und 419: Sozioökonomische-Compliance.

 

Haben Sie konkrete Fragen zu den neuen GRI Standards? Dann helfen unsere Expert*innen gerne weiter. Stakeholder Reporting unterstützt Sie bei der inhaltlichen und visuellen Umsetzung dieser neuen Berichtsanforderungen.

Text: Lisa Teoh & Sebastian Kühn